Das Asylverfahren ist ein komplizierter Prozess. Von der Ankunft, über die Registrierung bis zur persönlichen Anhörung und der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt es viele Schritte zu durchlaufen. Es ist wichtig immer gut darüber informiert zu sein. Denn der Ausgang des Verfahrens entscheidet darüber, welchen Aufenthaltsstatus die Geflüchteten erhalten. Auf dieser Seite sind Links zu finden, welche Informationen zum Asylverfahren liefern:
Allgemeine Informationsmöglichkeiten zum Asylverfahren und Asylrecht:
- Ablauf des deutschen Asylverfahrens
- Leitfaden Asylrecht in Deutschland
- Sozialleistungen für Flüchtlinge
- Asylverfahren in Deutschland Übersicht (Grafik)
In einer Kooperation des Bayerischen und des Münchner Flüchtlingsrates wurden Erklärvideos – Asylwegweiser – zum Asylverfahren entwickelt.
Sie sollen als Wegweiser im Asylverfahren dienen und Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Gerade in ANKER-Zentren haben die Geflüchteten nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen.
Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essentiell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden.
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/projekte/asylwegweiser/
Ankunft:
Für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen ist in Deutschland vieles neu: die Sprache, die Kultur, die Gebräuche und die Regeln, die hier gelten.
Damit sie sich schnell bei uns zurecht finden, ist es wichtig, dass sie unsere Grundwerte kennen, sie respektieren und sich mit ihnen identifizieren – insbesondere die Werte der Demokratie, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Toleranz, der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung wie zum Beispiel die Unabhängigkeit unserer Justiz.
Dazu haben wir speziell für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen Informationsmaterial rund um die deutsche Rechtsordnung zusammengestellt.
Anhörung:
Die persönliche Anhörung ist ein zentraler Teil des Asylverfahrens, in dem der asylsuchenden Person Gelegenheit gegeben werden soll, die vollständigen Gründe ihrer Flucht aus ihrem Heimatland vorzutragen.
Leitfäden zur Anhörung der Refugee Law Clinic in München
- auf deutsch
- auf englisch
- auf französisch
- auf arabisch
Merkblatt zur Anhörung des Informationsverbundes Asyl und Migration in 13 Sprachen
Video zur Anhörung des Kölner Flüchtlingsrats e.V. in 18 Sprachen