Schwangerschaft und Geburt

Informationen:

 


 

Schwangerschaftsberatung: 

Bei folgenden Beratungsstellen können auch einmalig Mittel aus der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind beantragt werden. 


Hebammensuche:

Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und viele private Versicherungen.
Die Hebammen Koordinationsstelle im Landkreis Weilheim-Schongau ist Ansprechpartner für Frauen, die eine Hebamme oder hebammengeleitete Kurse suchen (gem. SGB V,  § 24 d,).

Hebammen Koordinationsstelle
Magdalena Graml
Gesundheitsamt - Sachgebiet 60
Gesundheitsförderung und Prävention
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Münchener Str. 1, EG
82362 Weilheim

Tel.: +49(881)681-1797
Fax.:+49(881)681-2699

E-Mail: M.Graml@lra-wm.bayern.de


Geburtsurkunde:

Im Standesamt des tatsächlichen Geburtsortes des Kindes anmelden

 


 

Kinder- und Elterngeld: